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Siehe auch: Heizen - Tipps
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Aktuelles rund um die Haustechnik
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Entlüften der Heizung spart Energie und damit Geld
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Die ersten kalten Nächte sind da und die Heizung bekommt richtig was zu tun. Können Sie es "gluckern" hören in den Heizkörpern? Dann ist es höchste Zeit, die Heizungsanlage zu entlüften, denn eine nicht entlüftete Heizanlage verschwendet unnötige Energie und damit Ihr Geld.
Heizanlage entlüften
Stand: 22.10.07
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Tipp!
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Sollte bei Ihnen auf Grund der gesetzlichen Regelungen (--> Energieeinsparverordnung (EnEV)) oder weil der Kessel bzw. die Heizung nicht mehr richtig arbeitet oder weil Sie langfristig gesehen auch einfach nur Ihrem Portemonnaie und zugleich der Umwelt etwas Gutes tun möchten, eine Erneuerung bzw. Sanierung anstehen, dann ist der Sommer dafür die richtige Zeit.
Denn im Sommer läuft die Heizung ja in der Regel nicht und auf warmes Wasser kann man bei sommerlichen Temperaturen auch leicht einmal verzichten.
Zur kalten Jahreszeit macht sich ein Ausfall der Heizung oder der Warmwasserversorgung dagegen wesentlich unangenehmer bemerkbar. Und erfahrungsgemäß entsteht oft ein Auftragsstau zum Herbst hin und es könnte zu unerwünschten Verzögerungen bei Ihren Arbeiten kommen.
Wenn Sie also sowieso planen, an Ihrer Heizungsanlage Änderungen durchführen zu lassen, so sprechen Sie uns einfach unverbindlich an:
Kontaktmöglichkeiten Gobbers GmbH
Stand: 18.06.07
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Warnung vor Drücker-Firmen
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Bei dem einen oder anderen Hausbesitzer haben sie vielleicht schon an die Tür geklopft, Leute, die einem eine günstige Dichtheits-Überprüfung der Abwasserrohre anbieten und dabei auf vermeintlich gesetzliche Regelungen verweisen.
Läßt man sich darauf ein, wird die weitere Vorgehensweise etwa wie folgt sein:
Bei der Erstuntersuchung wird meistens ein Schaden entdeckt, welcher eine Zweituntersuchung erfordert, diese ist dann im Gegensatz zur Erstuntersuchung richtig teuer und liegt gerne im Bereich von 1000 Euro. Anschließend wird dann zur Sanierung geschritten, welche noch deutlich teurer kommt.
Ihre Leistungen bieten die Kanalsanierer oft ohne vorherige schriftliche Angebote direkt vor Ort an.
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Rheinland warnt vor diesen Methoden und empfiehlt den privaten Eigentümern sich erst schlau zu machen über die tatsächlichen Pflichten bezüglich der Abwasserrohre, bevor tatsächlich ein Auftrag erteilt wird.
Quelle: KSTA vom 21.04.07
Stand: 23.04.07
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Förderung von energiesparenden Maßnahmen durch die KfW-Bank
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Zum Jahresbeginn hat die KfW-Bank neue Regeln aufgestellt für die Förderung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, egal ob sie vermietet sind oder eigengenutzt werden.
Bisher wurden zum Beispiel nur Sanierungsmaßnahmen gefördert bei Gebäuden, die bis Ende 1983 fertiggestellt waren. Hier gilt nun eine Grenze von Ende 1994. Damit können deutlich mehr Häuser bzw. Wohnungen in den Genuß der Förderung kommen.
Weitere Neuerung ist die Förderung ohne Kreditinanspruchnahme. Wer genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann nun sein Geld in Energiesparmaßnahmen investierenn und so nicht nur langfristig sparen, er erhält zusätzlich noch gestaffelt nach Effektivität der Sanierung einen bestimmten (gedeckelten) Prozentsatz der Investition als Zuschuß.
Wer zum Beispiel so gut saniert, daß der Energieverbrauch nach der Sanierung dem eines entsprechenden Neubaus entspricht, erhält 10 Prozent der Investitionssumme als Geschenk, jedoch maximal 5000 Euro je Wohneinheit.
Wer doch auf Kredit sanieren muß oder möchte, der erhält zinsgünstige Kredite über die KfW bis maximal 50.000 Euro je Wohnung. Zusätzlich kann der Eigentümer nach der Sanierung einen bestimmten Tilgungszuschuß auf Antrag erhalten. Wenn die Sanierung den Energieverbrauch zum Beispiel auf den eines vergleichbaren Neubaus gesenkt hat, erhält er fünf Prozent des Darlehens, jedoch maximal 2500 Euro.
Ebenfalls geändert hat sich der Katalog der förderwürdigen Maßnahmen. Beispielsweise neue Fenster sind nicht mehr förderbar und Eigenleistungen werden generell nicht gefördert.
Interessiert? Dann sprechen Sie uns an: Kontaktmöglichkeiten Gobbers GmbH
Linktipp: KfW-Bank
Stand: 14.02.07
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Schon gewußt?
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Das aktuelle Steuerrecht macht es möglich: Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung!
Bis zu 600 € können Sie bei der jährlichen Einkommensteuererklärung zurückbekommen, nämlich 20 % von max. 3.000 € der Handwerkerkosten, um die dann Ihre zu zahlende Einkommensteuer reduziert wird. Weitere Informationen hierzu gibt Ihnen eine Broschüre, die Sie im Linktipp online anschauen können.
Linktipp: zdh.de
Stand: 15.06.06
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Schwunghafter Handel mit gestohlenen Solarmodulen?
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Offenbar ist es ein neuer Trend in Zeiten von knapper werdenden Solarmodulen auf dem freien Markt, diese einfach von fremden Dächern abzumontieren und dann weiterzuverkaufen.
Der Solarenergie-Förderverein (SFV) hat deshalb ein Diebstahlregister eingerichtet, wo gestohlene Module samt Seriennummern aufgezeigt werden.
Bestohlene Eigentümer können "dem SFV schriftlich das Fabrikat, die Typenbezeichnung und die Fabrikationsnummer(n) der gestohlenen Solarmodule zur Aufnahme im Register mitteilen". Um Schindluder möglichst zu vermeiden, ist die Strafanzeige in Kopie beizulegen.
Die Seriennummern finden sich entweder auf der Rechnung bzw. in der Regel auf der Unterseite der Module eingraviert.
Wer eine größere Anlage hat, für den empfiehlt es sich, einen Plan anzulegen, in dem die einzelnen Module mit der jeweiligen Seriennummer abzulesen sind. Wird dann nur ein Modul gestohlen, so müssen nicht alle Module abgebaut werden, um an die Seriennummer des betroffenen Moduls zu gelangen.
Link: sfv.de
Stand: 29.05.06
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Geld verdienen mit dem selbst erzeugten Strom ist in. Möglich macht es das seit dem Jahr 2000 vorhandene "Erneuerbare Energien Gesetz".
Dieses Gesetz wurde u.a. beschlossen, um für den Hauseigentümer einen Anreiz zu schaffen, auf dem Dach Solarzellen zu installieren und so den Einsatz von regenerativen Energien zu fördern.
Erreicht werden sollte dieses Ziel zum einen durch günstige Kredite u.a. durch die KfW-Förderbank, zum anderen aber auch dadurch, daß die Stromversorgungsunternehmen den durch die privaten Solaranlagen erzeugten Strom zu einem garantierten Festpreis für eine definierte Anzahl an Jahren übernehmen mußten bzw. müssen. Konkret bedeutet das, daß jede Kilowattstunde mit 51,8 Cent vergütet wird und das über einen Zeitraum von zwanzig Jahren.
Aber alles hat bekanntlich einmal ein Ende und so wird die Förderung nun Schritt für Schritt zurückgefahren.
Wer also noch in den vollen Genuß der aktuellen Förderung kommen möchte, der sollte sich beeilen und seine Anlage noch dieses Jahr montieren und ans Netz anschließen lassen. Denn ab 2007 sinkt der garantierte Abnahmepreise, den die Energieunternehmen zahlen müssen, mit jedem Jahr um fünf Prozent. In 2007 werden z.B. noch gut 49 Cent vergütet.
Interessiert? Sprechen Sie uns an: Kontaktmöglichkeiten Gobbers GmbH
Stand: 15.05.06
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Energiepass für Wohngebäude
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Der Energiepass für Wohngebäude soll über den Energieverbrauch eines Hauses informieren, damit man als potentieller Käufer oder Mieter bereits vorab besser informiert ist über die künftigen Nebenkosten, zumindest was den Energieverbrauch betrifft.
Gemäß einer Richtlinie der EU sollte der Energiepass in Deutschland Anfang des Jahres 2006 eingeführt werden, jedoch hat die Bundesregierung diesen Termin verstreichen lassen.
Da es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, den Energieverbrauch eines Hauses zu ermitteln, und es bisher also noch keine rechtliche Basis für den Ausweis gibt, sollte man bei Angeboten zur Erstellung eines solchen Ausweises Vorsicht walten lassen und lieber abwarten, bis die gesetzlichen Regelungen vorliegen.
Unabhängig davon schadet es selbstverständlich nicht, sich über Energieeinsparungen vom Fachmann beraten zu lassen.
Kontaktmöglichkeiten Gobbers GmbH
Stand: 20.03.06
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Enorme Stromeinsparmöglichkeit mit neuer Heizungs-Pumpe
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Energie wird immer teurer. Wollen Sie Energie sparen? Dann lesen Sie weiter:
Eine neue Hocheffizienz-Heizungspumpe für das Einfamilienhaus bzw. Zweifamilienhaus wurde von Wilo auf Basis der Wilo-Stratos mit dem Ziel entwickelt, einem der größten Stromfresser im durchschnittlichen Haushalt das Stromsparen beizubringen. Herausgekommen dabei ist die Wilo-Stratos ECO.
Bei dem bei Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine seit längerem bekannten Energie-Label ist die Heizungspumpe Stratos-Eco in Klasse A eingestuft worden, der Klasse für den niedrigsten Stromverbrauch.
Somit steht auch dem privaten Haushalt endlich eine neue Sparmöglichkeit bei der Heizungs-Pumpe zur Verfügung.
Ein weiterer Vorzug der neuen Heizungs-Pumpe ist das durch die sogenannte ECM-Technologie ermöglichte dreimal höhere Anlaufdrehmoment (gegenüber den bisherigen Standard-Pumpen). Dadurch steht dem zuverlässigen Wiederanlaufen nach der Sommerpause in der Regel nichts im Weg.
Wenn Sie also noch eine ungeregelte Standard-Heizungspumpe einsetzen oder sowieso ein Austausch ansteht, und Sie gerne Strom sparen möchten, denn sprechen Sie mit uns:
Kontaktmöglichkeiten Gobbers GmbH
weitere "Energie sparen" Spartipps
Stand: 09.12.05
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Bis Ende 2006 müssen gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) Eigentümer von Gebäuden Heizkessel austauschen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, also z.B. Öl oder Gas, betrieben werden und vor November 1978 eingebaut bzw. aufgestellt worden sind. Liegen die Abgasverluste eines betroffenen Heizkessels innerhalb der zulässigen Grenzwerte, so gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2008. Diese gilt auch, wenn der Brenner des Heizkessels nach dem 1. November 1996 erneuert wurde.
Weiterhin sind nicht gedämmte und zugängliche Wärmeverteilungsleitungen, Warmwasserleitungen und Armaturen, die sich in ungeheizten Räumen befinden, zu dämmen. Hierfür gilt eine Frist bis 31. Dezember 2006.
Ein- und Zweifamilienhäuser, wo der Eigentümer mit im Haus wohnt, sind ausgenommen, solange der Eigentümer nicht wechselt. Ab dem Zeitpunkt des Eigentumübergangs gilt eine Schonfrist von zwei Jahren.
Tipp: Da es erwartungsgemäß zum Ende der Frist zu einem Auftragsstau kommen dürfte, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.
Sprechen Sie uns an, damit Sie nicht plötzlich im Kalten stehen:
Kontaktmöglichkeiten Gobbers GmbH
Links:
Die Verordnung der ENEV bei juris.de
Stand: 01.09.05
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Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und Gobbers GmbH
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»Die
(Deutsche Bundesstiftung Umwelt) hat uns im Rahmen ihrer Förderprogramme mit der Untersuchung und Dokumentation zum Temperaturverhalten bei Wärmepumpenanlagen für Heizen und Kühlen beauftragt.«
Stand: 18.02.05
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Neue Förder-Programme von der KfW aufgelegt
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Für 2005 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neue
zinsvergünstigte Programme in den drei Bereichen
Bauen, Wohnen und Energie sparen
aufgelegt.
Dabei wird auch die Solarstrom-Erzeugung weiterhin gefördert,
wobei ein Kreditbetrag in Höhe von € 50.000,- nicht
überschritten werden darf.
Das Programm kann von allen in Anspruch genommen werden, lediglich
Kommunen selbst bleiben außen vor. Zinssätze und weitere
Informationen können auf der Website der KfW eingesehen werden.
Quelle:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: 20.01.05
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Archiv - alte Nachrichten
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Trotz aller Sorgfalt sind Fehler nicht auszuschließen. Alle Angaben ohne Gewähr,
Verwendung auf eigene Gefahr.
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