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Wartung & Service

Wasserenthärtung

Wasserenthärtungsanlagen müssen nach DIN 1988 mindestens alle zwei Monate vom Betreiber überprüft werden.
Dabei sollte vor allem die Wasserhärte vor und die Verschnittwasserhärte nach der Wasserenthärtungsanlage gemessen werden. Außerdem ist der Salzvorrat zu prüfen und ggf. aufzufüllen. Alle Ergebnisse können in einem Prüfprotokoll eingetragen werden.

Ebenfalls nach DIN 1988 ist eine Wartung der Waserenthärtungsanlagen alle zwölf Monate von einem autorisierten Fachbetrieb oder dem Werkskundendienst vorgeschrieben.
Dabei kann dann auch das Prüfprotokoll des Betreibers Hinweise auf den Zustand der Wasserenthärtungsanlage liefern.

Gobbers Haustechnik steht Ihnen bei der Fachwartung selbstverständlich zur Verfügung.
 
                                             
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