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Wartung & Service
Wasserenthärtung
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Wasserenthärtungsanlagen müssen nach DIN 1988
mindestens alle zwei Monate vom Betreiber überprüft werden.
Dabei sollte vor allem die Wasserhärte vor und
die Verschnittwasserhärte nach der Wasserenthärtungsanlage
gemessen werden. Außerdem ist der Salzvorrat zu prüfen und ggf.
aufzufüllen. Alle Ergebnisse können in einem Prüfprotokoll
eingetragen werden.
Ebenfalls nach DIN 1988 ist eine Wartung der Waserenthärtungsanlagen
alle zwölf Monate von einem autorisierten Fachbetrieb oder dem
Werkskundendienst vorgeschrieben.
Dabei kann dann auch das
Prüfprotokoll des Betreibers Hinweise auf den Zustand der
Wasserenthärtungsanlage liefern.
Gobbers Haustechnik steht Ihnen bei der Fachwartung
selbstverständlich zur Verfügung.
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